Kurz gesagt:
Wer ein Führungszeugnis online beantragt, musste bisher trotz des digitalen Antrags auf die Zustellung per Post warten. Seit Oktober 2026 gibt es eine wichtige Neuerung: Antragsteller können sich neben der Papierurkunde auch für ein digitales Führungszeugnis entscheiden. Das Dokument wird als PDF über das persönliche BundID-Konto bereitgestellt.
Damit entfällt bei der digitalen Variante die Postlaufzeit. Das Führungszeugnis lässt sich nach der Bereitstellung herunterladen, digital weiterleiten oder ausdrucken. Allerdings steht die digitale Zustellung nicht für jede Art von Führungszeugnis zur Verfügung. Auch für den Online-Antrag werden bestimmte technische Voraussetzungen benötigt.
Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie ein Führungszeugnis online beantragen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie das erhaltene PDF anschließend sicher kontrollieren, speichern und weitergeben.
Führungszeugnis online beantragen: Was ist seit Oktober 2026 neu?
Zum 1. Oktober 2026 wurde das digitale Führungszeugnis eingeführt. Wer den Antrag online stellt, kann nun zwischen der bisherigen Papierurkunde und einer digitalen Ausfertigung wählen.
Die Bundesregierung informiert zu den gesetzlichen Neuregelungen im Oktober 2026, dass das digitale Führungszeugnis im PDF-Format über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt wird. Dadurch sollen Ausstellung und Verwendung beschleunigt und vereinfacht werden.
Die Neuerung betrifft vor allem die Form der Zustellung. Inhalt und Umfang des Führungszeugnisses ändern sich dadurch grundsätzlich nicht. Wer weiterhin eine gedruckte Urkunde benötigt oder bevorzugt, kann die Papierausfertigung wählen.
| Bisherige Papierurkunde | Digitales Führungszeugnis |
|---|---|
| Zustellung per Post | Bereitstellung im BundID-Konto |
| Grüne Papierurkunde | PDF ohne grünen Hintergrund |
| Physische Weitergabe | Digitale Weitergabe oder Ausdruck |
| Zusätzliche Postlaufzeit | Keine Postlaufzeit |
| Prüfung anhand der Urkunde | Zusätzliche Echtheitsprüfung über QR-Code |
Was ist ein digitales Führungszeugnis?
Das digitale Führungszeugnis ist eine elektronisch ausgestellte PDF-Datei. Nach den Informationen des Bundesamts für Justiz hat es denselben rechtlichen Beweiswert wie die traditionelle grüne Papierurkunde.
Optisch unterscheidet sich das PDF von der gedruckten Version. Es besitzt keinen grünen Urkundenhintergrund und enthält oben links einen QR-Code, über den die Echtheit des Dokuments überprüft werden kann. Die im Führungszeugnis enthaltenen Angaben bleiben grundsätzlich dieselben.

Das PDF kann aus dem BundID-Konto heruntergeladen, an eine berechtigte Stelle weitergeleitet oder ausgedruckt werden. Da es sich um ein offizielles Dokument mit sensiblen personenbezogenen Daten handelt, sollte die Originaldatei unverändert und geschützt aufbewahrt werden.
Welche Führungszeugnisse sind digital erhältlich?
Nicht jede Art von Führungszeugnis kann als PDF zugestellt werden. Entscheidend ist, für welchen Zweck das Dokument beantragt wird.
| Art des Führungszeugnisses | Digitale Zustellung | Typischer Verwendungszweck |
|---|---|---|
| Einfaches Führungszeugnis für private Zwecke | Ja | Bewerbung oder privatrechtliches Vertragsverhältnis |
| Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke | Ja | Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen |
| Europäisches Führungszeugnis | Ja, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind | Für Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten |
| Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde | Nein | Direkte Übermittlung an eine deutsche Behörde |
Ein Behördenführungszeugnis wird weiterhin unmittelbar an die zuständige Behörde übermittelt. Es kann deshalb nicht als digitales Dokument in das persönliche BundID-Konto bestellt werden.
Bei einem erweiterten Führungszeugnis ist normalerweise eine schriftliche Aufforderung der Stelle erforderlich, die das Dokument verlangt. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Voraussetzungen für ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen.
Voraussetzungen für den Online-Antrag
Damit Sie ein Führungszeugnis online beantragen können, benötigen Sie eine Möglichkeit zur sicheren elektronischen Identifizierung. Nach den im Oktober 2026 veröffentlichten Informationen des Bundesamts für Justiz gehören dazu insbesondere:
- ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte,
- die dazugehörige persönliche PIN,
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein geeignetes Kartenlesegerät,
- die AusweisApp,
- ein persönliches BundID-Konto,
- eine Kreditkarte für die Onlinezahlung,
- gegebenenfalls eine Bescheinigung für ein erweitertes Führungszeugnis.
Das Mindestalter für die Beantragung beträgt grundsätzlich 14 Jahre.
Die BundID ist das zentrale Bürgerkonto des Bundes. Sie dient der sicheren Identifizierung bei digitalen Verwaltungsleistungen und bietet ein elektronisches Postfach für behördliche Nachrichten und Dokumente. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
Falls Sie noch kein BundID-Konto besitzen, können Sie es im Zusammenhang mit dem Online-Antrag einrichten.
Führungszeugnis online beantragen: Der Ablauf im Überblick
Der Antrag erfolgt ausschließlich über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Halten Sie einen Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, Ihre PIN, ein NFC-fähiges Smartphone, die AusweisApp und gegebenenfalls den Nachweis für ein erweitertes Führungszeugnis bereit.
Der Online-Antrag umfasst sechs Schritte:
- Offizielles Portal des Bundesamts für Justiz öffnen.
- Identität mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp nachweisen.
- Art und Verwendungszweck des Führungszeugnisses auswählen.
- Falls erforderlich, ergänzende Nachweise hochladen.
- Digitale Zustellung auswählen, Angaben prüfen und 13 Euro per Kreditkarte bezahlen.
- Das ausgestellte PDF im persönlichen BundID-Konto empfangen und herunterladen.

Prüfen Sie vor dem Absenden sorgfältig, ob Sie das einfache, erweiterte oder Europäische Führungszeugnis benötigen. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde kann nicht als digitales PDF bestellt werden, da es direkt an die zuständige Behörde übermittelt wird.
Nach der Zustellung sollten Sie Namen, Ausstellungsdatum, Zeugnisart, Seitenzahl und QR-Code kontrollieren. Bewahren Sie die aus der BundID heruntergeladene Originaldatei anschließend unverändert auf.
Digitales Führungszeugnis mit UPDF sicher prüfen und verwalten
Nach der Bereitstellung in Ihrem BundID-Konto können Sie das digitale Führungszeugnis als PDF herunterladen. Da das Dokument sensible personenbezogene Angaben und einen QR-Code zur Echtheitsprüfung enthält, sollten Sie die Originaldatei unverändert aufbewahren.
UPDF übernimmt weder die Beantragung noch die Ausstellung des Führungszeugnisses. Der PDF-Editor kann Sie aber dabei unterstützen, das bereits erhaltene PDF zu kontrollieren, geschützt zu speichern und gemeinsam mit Ihren Bewerbungsunterlagen zu organisieren.
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1. PDF vollständig kontrollieren
Öffnen Sie das heruntergeladene Führungszeugnis in UPDF und prüfen Sie, ob alle Seiten vollständig dargestellt werden. Vergrößern Sie bei Bedarf einzelne Bereiche, um Namen, Ausstellungsdatum, Zeugnisart und QR-Code besser kontrollieren zu können.

Diese Sichtprüfung ist besonders sinnvoll, bevor Sie das Dokument an einen Arbeitgeber oder eine andere berechtigte Stelle übermitteln. Inhaltliche Fehler dürfen nicht eigenständig in UPDF berichtigt werden, sondern müssen mit dem Bundesamt für Justiz geklärt werden.
2. Original und Arbeitskopie getrennt aufbewahren
Speichern Sie die aus der BundID heruntergeladene Originaldatei unverändert in einem geschützten Ordner. Wenn Sie das Dokument gemeinsam mit Bewerbungsunterlagen vorbereiten oder persönliche Hinweise ergänzen möchten, erstellen Sie vorher eine separate Arbeitskopie.

So bleibt das offizielle Original erhalten, während Sie die Kopie in UPDF organisieren oder mit internen Notizen versehen können. Änderungen, Markierungen oder entfernte Seiten sollten niemals in der Datei vorgenommen werden, die als offizieller Nachweis eingereicht wird.
3. Lokal gespeicherte Kopie schützen
Ein Führungszeugnis sollte nicht frei zugänglich auf einem gemeinsam genutzten Computer liegen. Mit UPDF können Sie eine lokal gespeicherte Kopie durch ein Kennwort schützen und Zugriffsrechte festlegen.

Beachten Sie, dass eine zusätzlich geschützte Datei für den Empfänger unpraktisch sein kann. Stimmen Sie deshalb vor der Übermittlung ab, ob ein Kennwort verwendet werden soll. Teilen Sie das Kennwort gegebenenfalls über einen anderen Kommunikationsweg mit.
4. Dokument sicher weitergeben
Übermitteln Sie das Führungszeugnis ausschließlich an die vorgesehene Person oder Organisation. Prüfen Sie die Empfängeradresse sorgfältig und klären Sie, ob die unveränderte PDF-Datei, ein Ausdruck oder ein anderer Übermittlungsweg gewünscht wird.

Das digitale Führungszeugnis sollte nicht beschnitten, geschwärzt, inhaltlich bearbeitet oder dauerhaft mit anderen Dokumenten zusammengeführt werden. Solche Veränderungen können die Prüfung des QR-Codes und die Nachvollziehbarkeit des offiziellen Dokuments beeinträchtigen.
Bewerbungsunterlagen und Führungszeugnis lassen sich besser als getrennte Dateien in einem eindeutig bezeichneten Ordner verwalten. Der praktische Ablauf lautet somit: Sie beantragen das Führungszeugnis über das offizielle Portal, empfangen das PDF in der BundID und verwenden UPDF anschließend zum Kontrollieren, geschützten Speichern und geordneten Weitergeben der Datei.
Möchten Sie Ihr digitales Führungszeugnis und andere vertrauliche PDF-Dokumente auf Windows, macOS, iOS oder Android öffnen und verwalten, können Sie UPDF kostenlos herunterladen und ausprobieren. Einen Überblick über die verfügbaren Tarife und Funktionen finden Sie auf der UPDF-Preisseite.
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Digital oder auf Papier: Welche Version ist besser?
Welche Variante geeigneter ist, hängt davon ab, wie das Führungszeugnis verwendet werden soll.
Die digitale Version ist besonders praktisch, wenn das Dokument kurzfristig benötigt und elektronisch übermittelt werden soll. Sie kann nach der Zustellung direkt gespeichert und weitergeleitet werden. Zudem lässt sie sich mehrfach verwenden, sofern die jeweilige empfangende Stelle das Ausstellungsdatum noch als aktuell akzeptiert.
Die Papierurkunde kann dagegen sinnvoll sein, wenn ein Arbeitgeber oder eine Organisation ausdrücklich ein physisches Dokument verlangt oder wenn Sie kein BundID-Konto beziehungsweise keine geeignete Online-Ausweisfunktion nutzen können.
| Situation | Geeignete Variante |
|---|---|
| Schnelle digitale Bewerbung | Digitales Führungszeugnis |
| Elektronische Übermittlung | Digitales Führungszeugnis |
| Kein Online-Ausweis verfügbar | Papierurkunde |
| Empfänger verlangt eine Papierurkunde | Papierurkunde oder vorherige Rückfrage |
| Vorlage direkt bei einer Behörde | Behördenführungszeugnis |
| Wiederholte Verwendung als digitale Datei | Digitales Führungszeugnis |
Obwohl die digitale Fassung rechtlich gleichwertig ist, kann eine Organisation eigene Vorgaben für die Einreichung festlegen. Klären Sie daher bei Unsicherheit vorab, in welchem Format das Dokument benötigt wird.
Häufige Fehler beim Online-Antrag
Eine inoffizielle Website verwenden
Einige Websites wirken wie behördliche Portale, bieten jedoch lediglich kostenpflichtige Informationen oder Weiterleitungen an. Beginnen Sie den Antrag immer direkt über das offizielle Portal unter fuehrungszeugnis.bund.de.
Die falsche Zeugnisart auswählen
Ein einfaches, erweitertes und behördliches Führungszeugnis dienen unterschiedlichen Zwecken. Fragen Sie die anfordernde Stelle, welche Variante benötigt wird, bevor Sie den Antrag absenden.
Die technischen Voraussetzungen zu spät prüfen
Eine nicht aktivierte Online-Ausweisfunktion, eine fehlende PIN oder ein ungeeignetes Gerät können den Antrag unterbrechen. Prüfen Sie die technischen Voraussetzungen, bevor Sie mit dem Online-Antrag beginnen.
Das digitale Original bearbeiten
Der QR-Code und die unveränderte PDF-Datei unterstützen die Überprüfung der Echtheit. Bearbeiten, kürzen oder überschreiben Sie das Original daher nicht. Nutzen Sie für persönliche Hinweise ausschließlich eine separate Arbeitskopie.
Das Dokument ungeschützt versenden
Ein Führungszeugnis sollte nicht unbedacht als gewöhnlicher E-Mail-Anhang weitergegeben werden. Stimmen Sie einen sicheren Übertragungsweg mit dem Empfänger ab und prüfen Sie die Empfängeradresse sorgfältig.
Häufig gestellte Fragen zum digitalen Führungszeugnis
Ist ein digitales Führungszeugnis genauso gültig wie die Papierurkunde?
Ja, das digitale Führungszeugnis besitzt nach Angaben des Bundesamts für Justiz dieselbe Rechtsgültigkeit und Beweiskraft wie die traditionelle Papierausfertigung. Es unterscheidet sich optisch unter anderem durch den fehlenden grünen Hintergrund und den QR-Code zur Prüfung der Echtheit.
Kann jedes Führungszeugnis als PDF ausgestellt werden?
Nein, nicht jede Art von Führungszeugnis ist als PDF erhältlich. Führungszeugnisse für private Zwecke, erweiterte Führungszeugnisse für die eigene Verwendung und gegebenenfalls Europäische Führungszeugnisse können digital bereitgestellt werden. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird dagegen unmittelbar an die Behörde übermittelt.
Was kostet ein digitales Führungszeugnis?
Ein digitales Führungszeugnis kostet regulär 13 Euro. Für die Bereitstellung als PDF wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise bei Mittellosigkeit oder einer anerkannten ehrenamtlichen Tätigkeit, kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden. Beim Online-Antrag ist die Zahlung nach den im Oktober 2026 veröffentlichten Informationen des Bundesamts für Justiz nur per Kreditkarte möglich.
Wie lange dauert es, ein Führungszeugnis online zu beantragen und zu erhalten?
Ein digitales Führungszeugnis wird im Regelfall innerhalb weniger Stunden im BundID-Konto bereitgestellt. Fehlende Nachweise, notwendige Rückfragen oder die Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses können die Bearbeitungszeit deutlich verlängern. Bei einem Europäischen Führungszeugnis kann die Antwort des Herkunftsmitgliedstaats bis zu 20 Arbeitstage benötigen.
Wie lange ist ein digitales Führungszeugnis gültig?
Ein digitales Führungszeugnis besitzt keine allgemein festgelegte Gültigkeitsdauer. Es gibt den Registerstand zum Zeitpunkt der Ausstellung wieder. Die empfangende Stelle entscheidet, wie aktuell das Dokument sein muss; häufig werden Führungszeugnisse akzeptiert, die nicht älter als drei Monate sind.
Kann ich das digitale Führungszeugnis per E-Mail an einen Arbeitgeber senden?
Ja, das digitale Führungszeugnis kann grundsätzlich elektronisch an einen Arbeitgeber weitergeleitet werden. Klären Sie vorher, welchen Übertragungsweg und welches Format der Arbeitgeber akzeptiert. Da die Datei sensible personenbezogene Daten enthält, sollte sie nur an die zuständige Person und über einen möglichst sicheren Kanal übermittelt werden.
Fazit
Seit Oktober 2026 ist der Ablauf deutlich durchgängiger digital: Das Führungszeugnis kann nicht nur online beantragt, sondern auf Wunsch auch als PDF über das persönliche BundID-Konto empfangen werden. Die digitale Fassung ist rechtlich gleichwertig, schneller verfügbar und lässt sich unkompliziert elektronisch weitergeben.
Vor dem Antrag sollten Sie prüfen, welche Art von Führungszeugnis verlangt wird und ob Sie die Online-Ausweisfunktion, Ihre PIN, ein BundID-Konto und ein geeignetes NFC-Gerät nutzen können. Verwenden Sie für den Antrag ausschließlich das offizielle Portal des Bundesamts für Justiz.
Nach dem Download sollten Sie die Originaldatei unverändert und geschützt aufbewahren. Mit UPDF können Sie das PDF anschließend auf verschiedenen Geräten kontrollieren, lokal schützen und gemeinsam mit weiteren Bewerbungsunterlagen organisieren.
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Die folgenden offiziellen Quellen bilden den Informationsstand dieses Artikels im Oktober 2026:
- Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen im Oktober 2026
- Bundesamt für Justiz: Fragen und Antworten zum Führungszeugnis
- Offizielles Online-Portal für das Führungszeugnis
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: BundID
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine behördliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Antrags angezeigten Informationen des Bundesamts für Justiz.
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