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ZUGFeRD-Rechnung öffnen und erkennen: So geht es

Kurz und direkt:

Eine ZUGFeRD-Rechnung ist eine Hybrid-Datei: Sie verbindet eine für Menschen lesbare PDF-Darstellung mit strukturierten XML-Rechnungsdaten, die in dieselbe Datei eingebettet sind. Den sichtbaren PDF-Teil können Sie mit einem PDF-Programm wie UPDF öffnen, durchsuchen und kommentieren. Für das Erstellen oder technische Prüfen der eingebetteten XML-Daten brauchen Sie dagegen spezialisierte E-Rechnungssoftware.

Sie bekommen per E-Mail eine PDF-Rechnung, die aussieht wie jede andere – und sollen sie nun als ZUGFeRD-Datei erkennen und weiterverarbeiten. Das ist die typische Ausgangslage. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine neue Definition der E-Rechnung, und ein einfaches, unstrukturiertes PDF zählt grundsätzlich nicht mehr dazu. Für die Ausstellung gelten jedoch noch Übergangsregelungen bis Ende 2026 beziehungsweise in bestimmten Fällen bis Ende 2027. Was das konkret bedeutet und wie Sie den sichtbaren PDF-Teil praktisch verarbeiten, klären die nächsten Abschnitte.

Teil 1: Was ist eine ZUGFeRD-Rechnung?

ZUGFeRD ist ein hybrides Rechnungsformat. Jede Datei enthält zwei Ebenen: eine PDF-Seite, die Sie am Bildschirm lesen wie eine gewöhnliche Rechnung, und eine eingebettete XML-Datei mit denselben Rechnungsdaten in maschinenlesbarer Form. Kompatible Buchhaltungs- und ERP-Systeme können die XML-Ebene automatisch auslesen, während Menschen die PDF-Ebene betrachten. Technisch steckt beides in einem PDF/A-3-Container; die eingebettete Datei heißt üblicherweise factur-x.xml.

Der Deutschlandbezug ist wichtig, weil er erklärt, warum ZUGFeRD überhaupt relevant ist: Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue E-Rechnungsdefinition, nach der eine E-Rechnung strukturierte Daten im Format der Norm EN 16931 enthalten muss. Ein reines Bild- oder Text-PDF ohne diese strukturierten Daten erfüllt das grundsätzlich nicht. Nach aktueller Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen erfüllt ZUGFeRD ab Version 2.0.1 die umsatzsteuerlichen Formatvoraussetzungen – mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL, die keine vollständigen Rechnungsdaten enthalten.

Zwei Abgrenzungen ersparen Missverständnisse. Erstens: Die Leitweg-ID ist eine Adressierungskennung für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G) und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) grundsätzlich nicht erforderlich. Zweitens: UPDF ist ein Werkzeug für den sichtbaren PDF-Teil. Für das Prüfen, Validieren oder Erstellen der ZUGFeRD-XML brauchen Sie spezialisierte E-Rechnungssoftware – das leistet kein PDF-Editor.

Teil 2: Woran erkennt man eine ZUGFeRD-Rechnung?

Die Tücke liegt darin, dass die sichtbare Seite meist wie eine ganz normale PDF-Rechnung aussieht. Die Dateiendung .pdf allein ist kein Nachweis. Ein Absendervermerk oder ein eingebetteter XML-Anhang wie factur-x.xml sind deutliche Hinweise. Ob die Datei die ZUGFeRD-Anforderungen tatsächlich erfüllt, lässt sich jedoch nur mit einem geeigneten E-Rechnungsvalidator zuverlässig prüfen.

Kurz zur Einordnung der Formate: ZUGFeRD besteht typischerweise aus einer sichtbaren PDF mit eingebetteten XML-Daten. Eine XRechnung ist dagegen in der Regel eine reine, strukturierte XML-Datei ohne sichtbare PDF-Ebene. Eine gewöhnliche oder gescannte PDF enthält gar keine standardisierten Rechnungsdaten. Ordnen Sie ZUGFeRD dabei nicht pauschal nur dem B2B- und XRechnung nur dem B2G-Bereich zu – beide Formate erfüllen die EN 16931 und sind je nach Empfänger einsetzbar. Und eine per E-Mail versandte PDF ist eben nicht automatisch eine strukturierte E-Rechnung.

SituationWahrscheinlicher DateitypEmpfohlene Vorgehensweise
PDF mit eingebetteter XML-DateiMögliche ZUGFeRD-RechnungPDF-Inhalt öffnen; XML mit E-Rechnungssoftware validieren
PDF ohne XML-AnhangNormale PDF-RechnungAls PDF bearbeiten; nicht automatisch als ZUGFeRD bezeichnen
Nur eine XML-Datei erhaltenEvtl. XRechnung oder anderes XML-FormatMit geeignetem E-Rechnungsviewer darstellen und validieren
Rechnung ist nur ein ScanBild-PDFOCR für die Lesbarkeit nutzen – daraus entsteht keine ZUGFeRD-Rechnung
PDF und XML zeigen andere DatenFehlerhafte / veränderte HybridrechnungNicht selbst korrigieren; Rechnungsaussteller kontaktieren
Datei beschädigt oder unlesbarUnvollständiger DownloadErneut herunterladen oder neue Datei anfordern

Teil 3: ZUGFeRD-Rechnung öffnen und als PDF verarbeiten

Jetzt zur Praxis – dem Schwerpunkt dieses Artikels. Gemeint ist immer der sichtbare PDF-Teil; die XML-Ebene bleibt unverändert. UPDF ist kostenlos für Windows, Mac, iOS und Android verfügbar.

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ZUGFeRD-PDF öffnen und Rechnungsdaten prüfen

Laden Sie die Datei aus der E-Mail oder dem Kundenportal herunter und öffnen Sie sie in UPDF. Prüfen Sie im sichtbaren PDF die zentralen Angaben: Rechnungsnummer, Betrag, Empfänger und Zahlungsinformationen. Über die Such- und Lesefunktion finden Sie gezielt eine Rechnungsnummer oder eine Produktbezeichnung, ohne die ganze Seite zu überfliegen.

  1. Datei in UPDF öffnen und die Rechnung im Lesebereich anzeigen.
  2. Mit der Suche – unter Windows über Strg + F, auf dem Mac über Cmd + F – nach Rechnungsnummer oder Position suchen.
  3. Das empfangene Original unverändert lassen und für die interne Bearbeitung mit einer Kopie arbeiten.
ZUGFeRD-PDF öffnen und Rechnungsdaten prüfen

Eingebettete ZUGFeRD-XML in UPDF anzeigen

Öffnen Sie in UPDF links den Bereich „Anlagen“. Erscheint dort ein eingebetteter Anhang wie factur-x.xml, ist das ein deutlicher Hinweis auf eine ZUGFeRD-Rechnung. Diese XML-Datei wurde nicht von UPDF erzeugt – sie war bereits Bestandteil der erhaltenen Datei. UPDF liest den Anhang lediglich aus und zeigt ihn in der Anlagenübersicht an.

Über das Drei-Punkte-Menü des Anhangs haben Sie zwei sinnvolle Optionen: Mit „Anlage öffnen“ sehen Sie sich die XML-Datei an, mit „Anlage speichern“ legen Sie eine separate Kopie für die technische Prüfung oder Ablage an. Ob die Datei ZUGFeRD-konform ist, muss weiterhin ein E-Rechnungsvalidator prüfen.

Vorsicht bei „Anlage löschen“:

  • Entfernen Sie die eingebettete XML-Datei nicht im Regelbetrieb. Das verändert die Hybriddatei und kann dazu führen, dass sie nicht mehr als vollständige ZUGFeRD-Rechnung gilt. Testen Sie so etwas nur mit einer Kopie und bewahren Sie das empfangene Original unverändert auf.
  • Eingebettete ZUGFeRD-XML in UPDF anzeigen

    Halten Sie die Rollen auseinander: Menschen prüfen die sichtbare PDF-Rechnung, Buchhaltungs- und ERP-Systeme verarbeiten die strukturierten XML-Daten.
    Und eine klare Funktionsgrenze: UPDF kann den eingebetteten XML-Anhang anzeigen und speichern, übernimmt aber keine ZUGFeRD-Validierung und erzeugt keine ZUGFeRD-konforme Rechnungs-XML.

    Rechnung kommentieren und sicher weitergeben

    Für die interne Abstimmung sind Kommentare, Hervorhebungen und Prüfvermerke das richtige Werkzeug. Ein realistischer Ablauf: Eine Fachabteilung prüft die Arbeitskopie, ergänzt einen Vermerk wie „sachlich geprüft“ und gibt sie anschließend an die Buchhaltung weiter. Bei Bedarf lässt sich die Kopie auch signieren oder mit weiteren Belegen zusammenführen.

    1. Auf der Arbeitskopie einen Prüfvermerk oder eine Markierung setzen.
    2. Datei über einen freigegebenen internen Kanal an die Buchhaltung weitergeben.
    3. Das Original unverändert archivieren.
    Rechnung kommentieren und sicher weitergeben

    Ein Datenschutz-Hinweis gehört dazu: ZUGFeRD-Rechnungen enthalten personenbezogene, steuerliche und geschäftliche Daten. Nutzen Sie deshalb nur freigegebene interne Kanäle, lassen Sie die Originaldatei unverändert und werfen Sie bei Cloud- oder Freigabefunktionen einen Blick in die Datenschutzerklärung von UPDF.

    Sie möchten ZUGFeRD-Rechnungen schnell öffnen, prüfen und intern abstimmen? Laden Sie UPDF kostenlos herunter und bearbeiten Sie eine Arbeitskopie des PDF-Teils in wenigen Minuten. Wenn UPDF zu Ihrem regelmäßigen Rechnungs- und PDF-Workflow passt, können Sie eine passende UPDF-Lizenz auswählen und alle Funktionen dauerhaft nutzen.

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    Teil 4: Kann man eine ZUGFeRD-Rechnung bearbeiten?

    Hier muss man zwei Dinge sauber trennen: die technische PDF-Bearbeitung und die fachliche Berichtigung einer Rechnung. Interne Kommentare, Markierungen und Prüfvermerke sind kein Eingriff in die Rechnungsdaten – sie helfen nur bei der Abstimmung.

    Was Sie an einer empfangenen Rechnung nicht eigenständig ändern sollten, sind Betrag, Steuer, Rechnungsnummer, Bankverbindung oder Ausstellerdaten. Wenn die sichtbare PDF-Ebene von den eingebetteten XML-Daten abweicht, ist seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich der strukturierte XML-Teil maßgeblich. Trotzdem sollten Sie die Abweichung mit dem Aussteller klären und gegebenenfalls eine korrigierte Rechnung anfordern, statt die PDF selbst zu korrigieren.

    Für die interne Prüfung empfiehlt es sich, die empfangene Originaldatei unverändert aufzubewahren und mit einer Kopie zu arbeiten. In UPDF können Sie relevante Stellen markieren, Kommentare ergänzen und Rückfragen für den Rechnungsaussteller vorbereiten. Fehlerhafte Rechnungsangaben sollten jedoch nicht selbst geändert werden. Bitten Sie den Aussteller stattdessen um eine berichtigte ZUGFeRD-Rechnung, bei der PDF- und XML-Inhalt übereinstimmen.

    Teil 5: Typische Probleme – und wie Sie sie lösen

    • PDF öffnet, aber keine XML sichtbar. Prüfen Sie den Bereich „Anlagen“. Fehlt dort ein Anhang, handelt es sich vermutlich um eine normale PDF, nicht um ZUGFeRD.
    • Nur eine normale PDF oder ein Scan erhalten. Diese Datei ist keine E-Rechnung im neuen Sinn; fordern Sie bei Bedarf eine strukturierte E-Rechnung an. OCR macht einen Scan lesbar, aber nicht zu ZUGFeRD.
    • PDF und XML zeigen andere Beträge. Der strukturierte XML-Teil ist grundsätzlich maßgeblich. Klären Sie die Abweichung mit dem Aussteller und fordern Sie gegebenenfalls eine korrigierte Rechnung an.
    • Datei passwortgeschützt oder beschädigt. Berechtigungspasswort erfragen bzw. die Datei neu anfordern; ein unvollständiger Download lässt sich nicht validieren.
    • Empfänger verlangt XRechnung oder Leitweg-ID. Das deutet auf einen B2G-Empfänger hin. Klären Sie das benötigte Format vorab; eine Leitweg-ID ist im reinen B2B normalerweise nicht nötig.
    • Profil erfüllt die Anforderungen evtl. nicht. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL reichen als vollständige E-Rechnung nicht aus. Klären Sie mit dem Aussteller ein geeignetes Profil (BASIC, EN 16931 oder EXTENDED).

    Teil 6: Häufige Fragen zur ZUGFeRD-Rechnung

    Ist jede PDF-Rechnung automatisch eine ZUGFeRD-Rechnung?

    Nein. Nur eine PDF mit eingebetteten, strukturierten XML-Daten ist eine ZUGFeRD-Rechnung. Ein reines PDF ohne diese Daten ist eine gewöhnliche PDF-Rechnung.

    Wie erkenne ich eine ZUGFeRD-Rechnung?

    Ein eingebetteter XML-Anhang wie factur-x.xml ist ein deutlicher Hinweis auf eine ZUGFeRD-Rechnung. Ob die Datei die technischen und inhaltlichen Anforderungen tatsächlich erfüllt, lässt sich jedoch nur mit einem geeigneten E-Rechnungsvalidator zuverlässig prüfen.

    Kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung mit einem normalen PDF-Reader öffnen?

    Ja, den sichtbaren PDF-Teil öffnet jeder PDF-Reader. Ob der eingebettete XML-Anhang angezeigt wird, hängt vom Programm ab – UPDF zeigt ihn im Bereich „Anlagen“ an.

    Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

    ZUGFeRD ist ein Hybridformat aus sichtbarer PDF plus eingebetteter XML. Die XRechnung ist in der Regel eine reine XML-Datei ohne sichtbare PDF-Ebene. Beide erfüllen die Norm EN 16931.

    Kann UPDF ZUGFeRD-Rechnungen erstellen oder validieren?

    Nein. UPDF bearbeitet den sichtbaren PDF-Teil und kann den eingebetteten XML-Anhang anzeigen und speichern. Für das Erstellen oder Validieren der ZUGFeRD-XML ist spezialisierte E-Rechnungssoftware nötig.

    Fazit

    ZUGFeRD verbindet eine sichtbare PDF-Rechnung mit strukturierten XML-Daten in einer Datei. UPDF unterstützt Sie beim Öffnen, Durchsuchen, Kommentieren, Signieren, Schützen und Organisieren des PDF-Teils und zeigt den eingebetteten XML-Anhang an – für die Erstellung und technische Validierung der XML bleibt spezialisierte E-Rechnungssoftware zuständig. Bewahren Sie das empfangene Original stets unverändert auf.

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    Hinweis: Dieser Artikel erklärt den praktischen Umgang mit dem PDF-Teil einer ZUGFeRD-Rechnung und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln, Fristen, Versionen und Profile können sich ändern – maßgeblich sind die offiziellen Quellen (u. a. Bundesministerium der Finanzen).

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